Überprüfung von Schadengutachten

Infolge eines Verkehrsunfalls entstehen in der Regel Beschädigungen am Fahrzeug. Zur Bezifferung der Schadenshöhe werden im Rahmen der Regulierung der Sachschäden häufig Schadengutachten oder bei geringeren Schäden Kostenvoranschläge erstellt. Darin sind alle Schäden aufgeführt, die durch einen Unfall am Fahrzeug entstanden sein sollen und die jeweilige Höhe der Kosten für deren Beseitigung. Diese schließt dabei sowohl den Preis für das Material sowie den handwerklichen Arbeitsaufwand ein.

Zwischen verschiedenen Schadenskalkulationen oder Kostenvoranschlägen kann es dabei zu Unstimmigkeiten kommen. Dabei treten unter Umständen Abweichung zwischen dem Umfang des geltend gemachten Schadens und der erfolgten Reparatur auf. Strittig kann ebenso sein, welche Schäden tatsächlich im Rahmen des Verkehrsunfalls entstanden sind. In diesen Fällen ist eine Überprüfung der Schadensgutachten oder Kostenvoranschläge notwendig. Hierfür werden die widersprüchlichen Punkte begutachtet und vorliegende Bandbreiten recherchiert. Dazu gehören unter anderem:

  • Stundenverrechnungssätze
  • Verbringungskosten
  • UPE-Aufschläge
  • Unterschiede bei der Werkstattwahl (markengebundene Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt)
  • Notwendige Arbeiten für die Wiederherstellung des Fahrzeugs in den ursprünglichen Zustand
Überprüfung eines Schadengutachtens: Auf einem Tisch liegt ein Schadengutachten, auf dem verschiedene Angaben rot und grün angestrichen sind, ein grüner Marker und ein roter Feinline liegen auf den Ausdrucken
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