Um den Zugang zu abgegrenzten Geländen lediglich für autorisierte Personengruppen zugänglich zu machen, werden Schranken- oder Polleranlagen installiert. Auf diese Weise wird eine Zufahrt erst nach entsprechender Zugangskontrolle ermöglicht. Bei diesen Anlagen liegt stets ein Zielkonflikt vor. Einerseits soll ein unberechtigtes Passieren mit einem Fahrzeug verhindert und zum anderen eine Gefährdung während des Durchfahrens der Anlage ausgeschlossen werden.
Kommt es zu einer Kollision zwischen einem Fahrzeug und der Schranken- bzw. Polleranlage stellt sich die Frage, ob eine Fehlfunktion oder ein Benutzerfehler des Fahrzeugführers vorlag. Nach Sichtung der technischen Unterlagen der Schranken- bzw. Polleranlage sowie der entstandenen Schäden wird ein Ortstermin vereinbart. Dieser dient der Bestimmung der örtlichen Gegebenheiten und Dokumentation des Bewegungs- und Steuerungsablaufs der Anlage. Anschließend wird für das Gutachten eine Weg-Zeit-Analyse vorgenommen, die häufig eine Aussage über die Umstände der erfolgten Kollision zulässt.